Produktsicherheitsverordnung | GPSR | Verordnung (EU) 2023/988
Produktsicherheitsverordnung (GPSR) nach Verordnung (EU) 2023/988 - Aktuelle To-do-Liste
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Ab dem 13. Dezember 2024 tritt die General Product Safety Regulation (GPSR) in Kraft – eine EU-weite Verordnung, die die Produktsicherheit grundlegend neu regelt. Sie zielt darauf ab, Verbraucher besser vor Gefahren zu schützen und die Sicherheit von Produkten zu gewährleisten. Für Hersteller und Händler von Verbraucherprodukten bringt die GPSR jedoch weitreichende Änderungen und neue Anforderungen mit sich, die für alle Unternehmen, die innerhalb der EU Produkte vertreiben, verbindlich sind.
Wir von seonicals® erklären Ihnen in diesem Artikel, was Sie zur neuen Produktsicherheitsverordnung wissen sollten. Nutzen Sie diese Übersicht, um mögliche Stolpersteine zu vermeiden und sich erfolgreich an die neuen Anforderungen anzupassen.
Wichtig!
Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine rechtliche Beratung. Für spezifische Fragen zu den Anforderungen der GPSR empfehlen wir, einen spezialisierten Juristen oder eine Fachstelle zu konsultieren.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ziel: Sicherstellen, dass alle Verbraucherprodukte in der EU sicher sind.
- Gültigkeit: Ab 13.12.2024 für nicht harmonisierte Produkte und Produkte, die vor dem 13.12.2024 hergestellt, aber erst danach verkauft werden. Außerdem bereits regulierte Produkte mit unzureichender Risikodeckung oder fehlenden Informationspflichten (besonders online).
- Übergangsphase: Alte Produkte dürfen weiterhin verkauft werden, wenn sie den bisherigen Vorschriften entsprechen.
- Neu: Strengere Informationspflichten bei Online-Verkäufen, auch für bereits regulierte Produkte.
Was ist die GPSR-Verordnung?
Die General Product Safety Regulation (GPSR) ist eine EU-Verordnung, die sicherstellen soll, dass alle Verbraucherprodukte, die in der EU verkauft werden, sicher sind – auch wenn sie nicht durch spezifische EU-Regeln geregelt werden (nicht harmonisierte Produkte). Ziel ist es:
Verbraucher besser über Produkte zu informieren,
ihre Herkunft transparent zu machen,
sicherzustellen, dass diese Produkte sicher genutzt werden können.
Was sind nicht harmonisierte Produkte?
Nicht harmonisierte Produkte sind Verbraucherprodukte, für die es keine spezifischen EU-weiten Regelungen oder Normen gibt. Stattdessen gelten für sie die allgemeinen Sicherheitsanforderungen der GPSR.
Die GPSR kann teilweise auch für harmonisierte Produkte Anwendung finden – jedoch nur in bestimmten Aspekten. Sie wirkt ergänzend, wenn die spezifischen EU-Regelungen nicht alle Risiken oder Informationspflichten vollständig abdecken. Besonders im Online-Handel oder Fernabsatz (z. B. über Online-Shops) gelten die erweiterten Anforderungen der GPSR auch für bereits regulierte Produkte, um die Transparenz für Verbraucher weiter zu erhöhen. Noch genauere Informationen dazu finden Sie im entsprechenden Beitrag des Händlerbundes.
Welche Produkte sind betroffen?
Die General Product Safety Regulation (GPSR) gilt für eine breite Palette von nicht harmonisierten Verbraucherprodukten. Ziel ist es, für diese Produkte allgemeine Sicherheitsanforderungen zu schaffen und potenzielle Risiken besser zu kontrollieren.
Wichtige Hinweise zu Ausnahmen und Übergangsregelungen
- Bereits regulierte Produkte fallen unter die GPSR, wenn:
- Nicht alle Risiken durch die spezifischen Regelungen abgedeckt werden.
- Die erweiterten Informationspflichten im Fernabsatz greifen (z. B. bei Verkäufen über Online-Shops).
- Übergangsregelung für bestehende Produkte:
- Produkte, die vor dem 13.12.2024 auf den Markt gebracht wurden, dürfen weiterhin verkauft werden, sofern sie den bisherigen Produktsicherheitsvorschriften entsprechen.
- Produkte, die zwar vor dem Stichtag hergestellt, aber erst danach verkauft werden, müssen die Anforderungen der GPSR erfüllen.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht, welche Produkte betroffen sind und welche nicht:
Betroffene Produkte
Produktart | Beispiele | Erforderliche Angaben |
---|---|---|
Haushaltswaren | Geschirr, Besteck, Kochutensilien | Müssen sicher für den vorgesehenen Gebrauch sein (z. B. keine gefährlichen Kanten). |
Möbel und Dekoration | Tische, Stühle, Bilderrahmen | Material- und Gefahrenhinweise erforderlich. |
Kleidung und Textilien | Kleidung, Bettwäsche, Handtücher | Hinweise auf Allergene oder Pflegehinweise verpflichtend. |
Spielzeug ohne CE-Kennzeichnung | Traditionelles oder handgefertigtes Spielzeug | Sicherheits- und Altersangaben erforderlich. |
Schmuck und Accessoires | Halsketten, Armbänder, Modeschmuck | Kennzeichnung von potenziellen Risiken wie Nickel-Allergien. |
Elektronikgeräte ohne spezielle Regulierung | Leuchten, kleine Elektrogeräte | Anforderungen an elektrische Sicherheit, wenn keine andere Richtlinie greift. |
Nicht betroffene Produkte
Produktart | Beispiele | Warum nicht betroffen? |
---|---|---|
Produkte mit spezifischen EU-Regelungen | Medizinprodukte, | Unterliegen strengeren, spezifischen EU-Richtlinien (z. B. MDR, Kosmetikverordnung). |
Spielzeug mit CE-Kennzeichnung | Elektronisches | Reguliert durch die EU-Spielzeugrichtlinie. |
Industrielle Maschinen | Werkzeuge, | Nicht für den privaten Gebrauch bestimmt. |
Chemikalien und Pestizide | Reinigungsmittel, | Geregelt durch die REACH- und CLP-Verordnung. |
Futtermittel | Tierfutter, | Unterliegen spezifischen EU-Futtermittelregelungen. |
Folgen von Verstößen
Ein Verstoß gegen die erweiterten Informationspflichten kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen.
- Abmahnungen: Fehlende Herstellerkennzeichnungen oder nicht gesetzeskonforme Produkte können wettbewerbsrechtliche Abmahnungen nach sich ziehen.
- Finanzielle Belastungen: Abmahnungen und rechtliche Verstöße können hohe Kosten verursachen.
- Bußgelder: Bei Verstößen gegen Sicherheitsanforderungen oder Informationspflichten drohen empfindliche Strafen.
Aktuelle To-do-Liste: So schützen Sie sich vor Abmahnungen
Um Ihnen den Einstieg in die GPSR-konforme Umsetzung zu erleichtern, haben wir eine praktische To-do-Liste erstellt, die Sie direkt im nächsten Abschnitt finden. So können Sie Ihre Produkte und Prozesse Schritt für Schritt auf die neuen Anforderungen anpassen und rechtliche Risiken vermeiden.
1. Produktbilder und Bezeichnungen überprüfen
- Abbildung des Produkts: Klare und realistische Darstellung, entweder als Foto oder Schema (z. B. technische Zeichnung).
- Eindeutige Produktbezeichnung: Keine missverständlichen oder irreführenden Titel.
- Sonstige Eigenschaften: Angaben zu Größe, Farbe, Gewicht und Material müssen klar und konsistent sein.
2. Sicherheits- und Warnhinweise ergänzen
- Hinweise anbringen, wenn zutreffend:
- „Nicht geeignet für Kinder unter 3 Jahren (enthält Kleinteile).“
- „Kosmetische Produkte: Nicht zur inneren Anwendung geeignet.“
- „Biozid-Produkte: Nicht in den Ausguss kippen.“
- Darstellungsform:
- Texte und/oder Piktogramme verwenden, die klar und leicht verständlich sind.
- Hinweise müssen gut sichtbar auf der Produktseite und/oder Verpackung angebracht sein.
3. Pflichtinformationen bereitstellen
- Angaben zu Produktsicherheit und Hersteller:
- Name und vollständige Anschrift des Herstellers oder Importeurs.
- Eindeutige Produktidentifikation (z. B. Seriennummer, Modellnummer)
- Auffindbarkeit der Infos:
- Leicht zugänglich und gut sichtbar (z. B. unter Überschriften wie „Produktsicherheit“ oder „Angaben zur Produktsicherheit“).
- Optional als eigener Reiter im Online-Shop, um die Informationen vom allgemeinen Fließtext zu trennen.
4. Rückverfolgbarkeit gewährleisten
- Kennzeichnung: Jedes Produkt muss eindeutig identifizierbar sein (z. B. durch Serien- oder Chargennummer).
- Dokumentation: Halten Sie Aufzeichnungen über Lieferanten, Produktionschargen und verkaufte Einheiten bereit, um Produkte bei Problemen zurückverfolgen zu können.
5. Risikoanalyse durchführen (auch für harmonisierte Produkte)
- Überprüfung auf potenzielle Risiken:
- Identifizieren Sie mögliche Gefahren (z. B. Verletzungsrisiken, chemische Belastungen).
- Prüfen Sie, ob diese Risiken bereits durch spezifische EU-Regelungen abgedeckt sind
- Zusätzliche Maßnahmen: Ergänzen Sie fehlende Informationen oder Warnhinweise, um nicht abgedeckte Risiken zu adressieren.
6. Erweiterte Informationspflichten im Fernabsatz umsetzen
- Sichtbarkeit in Online-Shops:
- Sicherheits- und Herstellerangaben müssen auch im Online-Angebot leicht zugänglich sein.
- Diese Informationen sollten klar strukturiert und deutlich hervorgehoben werden (z. B. in Info-Boxen oder separaten Tabs).
- Downloads bereitstellen: Stellen Sie Sicherheitsdatenblätter, Gebrauchsanleitungen oder technische Spezifikationen als PDF-Download zur Verfügung, falls erforderlich.
Produkttexte anpassen
- Präzise und rechtlich sichere Beschreibungen ohne irreführende Angaben.
- Sicherheits- und Pflegehinweise sollten verständlich integriert werden.
Die integrierten Bedienungsanleitungen, Sicherheitshinweise usw. müssen in der Sprache des Verkaufslandes verfügbar sein. Beispielsweise benötigen Produkte aus China, die im DACH-Gebiet verkauft werden, Warn- und Sicherheitshinweise auf Deutsch, Französisch und Italienisch (den offiziellen Sprachen der Schweiz).
Für den EU-weiten Verkauf müssen diese Informationen in allen EU-Sprachen vorliegen.
8. Interne Prozesse anpassen
- Schulungen: Stellen Sie sicher, dass Mitarbeitende, die für Produktbeschreibungen und die Pflege des Online-Shops zuständig sind, über die neuen Anforderungen informiert sind.
- Checkliste: Entwickeln Sie interne Checklisten, um sicherzustellen, dass alle neuen Anforderungen bei der Produktpflege eingehalten werden.
9. Übergangsregelungen beachten
- Prüfen, ob Produkte, die bereits vor dem 13.12.2024 in Verkehr gebracht wurden, den bisherigen Produktsicherheitsanforderungen entsprechen.
- Nur Produkte, die nach dem 13.12.2024 erstmals verkauft werden, müssen die GPSR vollständig erfüllen.
Wichtige Hinweise: Pflichtangaben für Hersteller- oder Importeurinformationen
Um den Anforderungen der GPSR gerecht zu werden, müssen Händler sicherstellen, dass bestimmte Informationen zum Hersteller oder Importeur leicht zugänglich sind. Diese Angaben sind nicht nur verpflichtend, sondern auch entscheidend für die Rückverfolgbarkeit und das Vertrauen der Kunden. Besonders im Online-Handel ist es wichtig, diese Angaben korrekt und gut sichtbar zu platzieren.
Hier sind die Pflichtangaben für Hersteller- oder Importeurinformationen im Detail:
Pflichtangaben für Hersteller- oder Importeurinformationen
Name:
Vollständiger Name oder die eingetragene Firma des Herstellers oder Importeurs.
Bei Einzelunternehmern reicht der vollständige Vor- und Nachname.
Anschrift:
Vollständige Postanschrift, unter der der Hersteller oder Importeur erreichbar ist.
Die Adresse sollte eine physische Adresse sein (kein Postfach), um eine mögliche Kontaktaufnahme oder Rückverfolgbarkeit zu ermöglichen. Auch eine elektronische Kontaktaufnahme soll gewährleistet werden, deshalb soll eine E-Mail-Adresse oder ein Link zu einem Kontaktformular des Herstellers angegeben werden.
Für Hersteller außerhalb der EU:
Für Hersteller ohne eine Niederlassung in der EU gilt: Name, Anschrift und elektronische Adresse (z. B. E-Mail oder Link zu einem Kontaktformular) der verantwortlichen Person in der EU sind Pflicht!
Um die gesetzlichen Anforderungen der GPSR zu erfüllen, sollten die Hersteller- und Importeurinformationen klar und benutzerfreundlich auf der Produktseite dargestellt werden. Hier sind einige Möglichkeiten, wie Sie diese Angaben integrieren können:
Eigene Sektion auf der Produktseite
Erstellen Sie eine separate Sektion oder Box, die alle notwendigen Angaben übersichtlich darstellt, z. B. unter dem Titel „Hersteller- und Importeurinformationen“.
zum Beispiel:
Hersteller- und Importeurinformationen:
Hersteller: Musterfirma GmbH
Adresse: Musterstraße 12, 12345 Musterstadt, Deutschland
Kontakt: info@musterfirma.de
Diese Sektion sollte deutlich vom Fließtext abgesetzt sein, damit sie leicht auffindbar ist.
Verlinkung zu einer zentralen Seite
Falls Ihre Herstellerangaben standardisiert sind, können Sie diese auf einer separaten Seite zusammenfassen und von den Produktseiten aus verlinken.
zum Beispiel:
Weitere Informationen zu diesem Produkt und dem Hersteller finden Sie hier.
Die verlinkte Seite könnte dann detaillierte Angaben zu den Herstellern oder Importeuren enthalten, z. B.:
- Eine Liste aller Hersteller mit vollständigen Kontaktdaten.
- Zusätzliche Informationen zur Produktsicherheit.
Kombination mit Sicherheitshinweisen
Integrieren Sie die Hersteller- und Importeurinformationen in einer Sektion mit Sicherheits- und Verwendungshinweisen, um alle relevanten Informationen an einem Ort bereitzustellen.
zum Beispiel:
Produktinformationen:
Hersteller: Musterfirma GmbH, Musterstraße 12, 12345 Musterstadt, Deutschland
Kontakt: info@musterfirma.de
Hinweise:
Nicht geeignet für Kinder unter 3 Jahren (enthält Kleinteile).
Reinigung nur mit einem feuchten Tuch.
Nutzung von Piktogrammen für eine bessere Übersicht
Ergänzen Sie die Herstellerinformationen mit kleinen Symbolen, um die Nutzerführung zu verbessern. Dies macht die Angaben optisch ansprechender und einfacher verständlich.
Verwendung von Dropdown-Menüs oder Akkordeon-Elementen
Für Seiten mit vielen Details können Sie die Hersteller- und Importeurinformationen in ein aufklappbares Website-Element integrieren, das auf Wunsch angezeigt wird.
zum Beispiel:
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FAQ - häufig gestellte Fragen
1. Was ist die General Product Safety Regulation (GPSR)?
Die GPSR ist eine neue EU-weite Verordnung, die sicherstellen soll, dass alle Verbraucherprodukte auf dem Markt sicher sind. Sie ersetzt die bisherige Produktsicherheitsrichtlinie und führt strengere Anforderungen ein, insbesondere bei der Rückverfolgbarkeit von Produkten, der Bereitstellung von Herstellerangaben und der Risikobewertung von Produkten.
2. Welche Produkte fallen unter die GPSR?
Die GPSR gilt für nahezu alle Verbraucherprodukte, die in der EU verkauft werden – es sei denn, es gibt bereits spezifische EU-Vorschriften, wie z. B.:
- Medizinprodukte (reguliert durch die MDR)
- Spielzeug mit CE-Kennzeichnung
- Lebensmittel (unterliegen EU-Lebensmittelgesetzen)
Beispiele für betroffene Produkte sind: Haushaltswaren, Möbel, Textilien, Schmuck und Spielzeug ohne CE-Kennzeichnung.
3. Was passiert mit Produkten, die vor dem 13. Dezember 2024 auf den Markt gebracht wurden?
Produkte, die vor dem 13.12.2024 in Verkehr gebracht wurden, dürfen auch nach Inkrafttreten der GPSR weiterhin verkauft werden, sofern sie die bisher gültigen Produktsicherheitsvorschriften erfüllen. Produkte, die nach dem Stichtag erstmals verkauft werden, müssen jedoch die Anforderungen der GPSR vollständig einhalten, unabhängig davon, wann sie hergestellt wurden.
4. Was müssen Händler und Hersteller konkret tun, um die GPSR einzuhalten?
Die wichtigsten Anforderungen sind: Angabe des Herstellers oder Importeurs mit vollständiger Adresse, Rückverfolgbarkeit der Produkte gewährleisten (z. B. Seriennummer, Chargencodes), Sicherheits- und Gebrauchshinweise bereitstellen, die leicht verständlich und für die Zielgruppe geeignet sind.
Sie sollten eine Risikobewertung durchführen, um potenzielle Gefahren zu identifizieren und zu minimieren. Händler, die Online-Shops betreiben, müssen zudem sicherstellen, dass alle Produktinformationen korrekt und aktuell sind.
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